Samenspender finden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen“) regeln Ihren Kauf von Spendersamen und/oder zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen einschließlich, aber nicht beschränkt auf genetische Produkte, Lagerungsdienstleistungen und/oder Zugang zu Spenderprofilen der European Sperm Bank ApS, Struenseegade 9, 2. Stock, 2200 Kopenhagen N, Dänemark, Firmenregisternummer 27506372, Telefonnummer: +45 38343600, E-Mail: info@europeanspermbank.com, („ESB“). Indem Sie Produkte oder Dienstleistungen von der ESB erwerben, bestätigen Sie, dass Sie volljährig sind.

BITTE LESEN SIE DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE SPENDERSAMEN BESTELLEN. SIE ENTHALTEN WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER IHRE VERWENDUNG DES SPENDERSAMENS, EINSCHLIESSLICH INFORMATIONEN VON MEDIZINISCHER BEDEUTUNG.

1 Spenderanmeldung

1.1 Spenderauswahl und -prüfung

1.1.1 Die Spender sind zwischen 18 und 45 Jahre alt und repräsentieren die allgemeine Vielfalt in der Gesellschaft (z.B. verschiedene Religionen, Ethnien, Ausbildungen, Berufe und sexuelle Orientierungen).

1.1.2 Spendersamen können von Spendern mit oder ohne Identitätsfreigabe erworben werden.

1.1.3 Spender, die der ESB Sperma zur Verfügung stellen, werden in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und den internen Verfahren der ESB ausgewählt und geprüft. Die Auswahlkriterien umfassen ein breites Spektrum hinsichtlich Alter, Risikoverhalten, medizinische/familiäre Vorgeschichte, körperliche Untersuchung und Prüfung des Spenderkandidaten auf verschiedene Erb- und Infektionskrankheiten.

1.1.4 Sie verpflichten sich, keine anderen oder weiteren Tests an dem Spendersamen der ESB durchzuführen oder durchführen zu lassen, ohne zuvor die entsprechende Zustimmung der ESB einzuholen.

1.1.5 Die Beschaffung und Aufbereitung von Spendersamen erfolgt in geeigneten Einrichtungen und unter Anwendung geeigneter Methoden, um bakterielle oder andere Kontaminationen zu vermeiden.

1.1.6 Der Spender hat sein schriftliches Einverständnis zur Weitergabe des gespendeten Spermas gegeben (und zum Zeitpunkt des Erwerbs des Spermas nicht widerrufen).

1.1.7 Die Spermienzahl und -beweglichkeit werden nach dem WHO-Standard der progressiven Motilität (PM) bestimmt. Die Spermienzahl kann um bis zu 20 % schwanken, was auf menschliche und technische Faktoren wie die individuelle Zählung, die Laborgeräte sowie die Dauer und Temperatur des Auftauens zurückzuführen ist.

1.2 Vergütung für die Spender

1.2.1 Im Einklang mit dem Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Spende, der im Übereinkommen des Europarats über Menschenrechte und Biomedizin und in den Richtlinien der Europäischen Union über Gewebe und Zellen verankert ist und in die geltenden Rechtsvorschriften aufgenommen wurde, werden Samenspender für die Bereitstellung von Sperma nicht bezahlt. Die ESB erstattet den Spendern jedoch die mit der Spende verbundenen Kosten, in der Regel in Form eines Festbetrags, der auf einem Kostenvoranschlag beruht, gemäß den geltenden Vorschriften.

1.3 Informationen über Spender

1.3.1 Für den Kauf von Sperma über die ESB-Website macht die ESB wesentliche Informationen (ethnische Zugehörigkeit, Augenfarbe, Haarfarbe, Größe, Gewicht, Ausbildung und Blutgruppe) über den Spender durch die Website oder auf andere Weise verfügbar. Zusätzliche wichtige Informationen über den Spender (z. B. Audio-Interviews, Babyfotos, Persönlichkeits- oder andere Tests, gesundheitliche Aspekte, sowie Eindrücke des Personals) sind in dem Umfang verfügbar, in dem der Spender solche Informationen bereitgestellt hat. Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Informationen zu dem/den von Ihnen gewählten Spender(n) sorgfältig gelesen haben und dass Sie Ihren Inhalt und Umfang akzeptieren.

1.3.2 Die von der ESB bereitgestellten Informationen über den Spender sind - nach bestem Wissen und Gewissen - zutreffend und genau, aber die ESB gibt keine Garantien in dieser Hinsicht und lehnt jede Haftung für unrichtige oder ungenaue Informationen ab. Alle Spenderinformationen beruhen auf Selbstauskünften.

1.4 Spender mit Identitätsfreigabe

1.4.1 Die ESB wird die Identität von Spendern mit Identitätsfreigabe gegenüber Kliniken, Behörden und/oder Spenderkindern nur insoweit offenlegen, als dies nach zwingendem Recht des Empfängerlandes erforderlich ist, und gegebenenfalls vorbehaltlich der Überprüfung, ob das Spenderkind ein Kind des betreffenden Spenders ist.

1.4.2 Die ESB kann nicht garantieren, dass der Spender mit Identitätsfreigabe einen Kontakt mit dem Spenderkind akzeptieren wird.

1.5 Rechtsstellung des Spenders

1.5.1 Sie erkennen an, dass der Spender nicht als gesetzlicher Elternteil eines Spenderkindes angesehen wird und nicht für irgendwelche Ansprüche aufgrund seiner Samenspende haftbar gemacht werden kann.

1.5.2 Sie verpflichten sich, die elterliche Verantwortung zu übernehmen und das Kind, das aus der Behandlung mit dem hier erworbenen Spendersamen hervorgehen könnte, als Ihr eigenes Kind zu betrachten und zu versorgen.

1.6 Fotoabgleich

1.6.1 Die ESB bietet einen kostenlosen Service an, bei dem ein hochgeladenes Foto mit einem Erwachsenenfoto des Spenders verglichen wird. Der Fotoabgleich basiert auf der Amazon-Erkennungssoftware, die bestimmte Ähnlichkeiten zwischen den beiden Gesichtern, abhängig von der Qualität und des Winkels des von Ihnen hochgeladenen Fotos, zuordnet. Die Software unterscheidet nicht hinsichtlich Hautfarbe, Augenfarbe oder Haarfarbe. Das Ergebnis des Fotoabgleichs wird als Ähnlichkeitswert beschrieben, wobei fünf Sterne eine Gesichtsähnlichkeit von 41 % oder mehr gemeinsamen Merkmalen anzeigen. In solchen Fällen wird das menschliche Auge eine eindeutige Ähnlichkeit zwischen den beiden Personen erkennen. Die ESB kann nicht garantieren, dass Ihr zukünftiges Kind der Person auf dem von Ihnen hochgeladenen Bild ähneln wird.

1.7 Genetische Produkte

1.7.1 ESB bietet Produkte zur genetischen Vereinbarkeit („Genetic Matching“) an, die das Risiko begrenzen, ein Kind mit einer genetisch bedingten Krankheit zu empfangen. Hierzu gehören unter anderem „Known Carrier Match“ und „GeneXmatch“. Beide Produkte dienen dazu, ein oder mehrere Gene der voraussichtlichen Mutter und des ausgewählten Samenspenders zu vergleichen. Wenn die Frau und der von ihr gewählte Spender Mutationen in denselben Genen vorweisen, werden die Frau und der Spender als unvereinbar („No-Match“) eingestuft. Die ESB behält sich das Recht vor, die Abgabe von Sperma des ausgewählten Spenders an die Empfängerin zu verweigern, wenn eine Unvereinbarkeit („No-Match“) vorliegt.

2 Bestellung, Zahlung, Widerrufsrecht und Bindungsfrist

2.1 Bestellung

2.1.1 Die Produkte und Dienstleistungen können online mit einer von ESB akzeptierten Kreditkarte oder per E-Mail bestellt und bezahlt werden. Die Zahlungsmethoden variieren von Land zu Land.

Wir bieten an:

  • Visa Dankort
  • Visa
  • Visa Credit
  • Maestro
  • Mastercard
  • MobilePay
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • Klarna

ESB arbeitet mit Klarna zusammen, um verschiedene faire und flexible Zahlungslösungen anzubieten. Für die aktuellen Datenschutzrichtlinien von Klarna sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen wir auf die nachstehende Liste.

Alternativ kann die ESB auch eine Rechnung ausstellen, die per Banküberweisung bezahlt werden kann. Spendersamen, für den eine Rechnung ausgestellt wird, wird erst nach Zahlungseingang bei der ESB versandt (oder ggf. in Ihr persönliches Depot übertragen) oder reserviert. Die Auftragsbestätigungen der ESB werden per E-Mail verschickt.

2.1.2 Benennung der Gewebeeinrichtung, der Fertilitätsklinik oder der lizenzierten medizinischen Fachkraft als Empfänger.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die ESB Spendersamen nur an zugelassene Gewebeeinrichtungen, Fruchtbarkeitskliniken, Krankenhäuser oder lizenzierte medizinische Fachkräfte abgeben darf. Infolgedessen müssen Sie eine der oben genannten Einrichtungen bzw. Personen benennen, die im Zusammenhang mit dem Empfang des Spendersamens in Ihrem Namen als Vertreter handelt. Die ESB kann eine Bestellung ablehnen, wenn die ESB keine Vereinbarung mit dem vorgesehenen Empfänger getroffen hat.

2.2 Zahlung

2.2.1 Wenn die Zahlung für Spendersamen und/oder Lagerungsdienstleistungen mit einer Kreditkarte erfolgt, wird der zu zahlende Betrag zum Zeitpunkt des Versands oder der Verlagerung des Spendersamens vom ESB-Hauptdepot in ein persönliches Depot auf Ihren Namen von Ihrer Kreditkarte abgebucht.

2.3 Recht auf Widerruf

2.3.1 Beim Kauf von Spendersamen - Aufgrund der Beschaffenheit des Produkts haben Sie in der Regel kein Widerrufsrecht, da das Produkt und der Versandprozess nicht für die Rückgabe geeignet sind. Wir akzeptieren jedoch die Stornierung Ihrer Bestellung von Spendersamen innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang, sofern der Spendersamen noch nicht versandt wurde.

2.3.2 Beim Erwerb von Lagerungsdienstleistungen - Sie können Ihren Kauf von Lagerungseinheiten oder -dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Sie können das Muster-Widerrufsformular in Anhang A der Geschäftsbedingungen verwenden. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, erstatten wir Ihnen den geschuldeten Betrag spätestens 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung über Ihre Entscheidung, den Kauf zu stornieren.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist können die Kosten für voll bezahlte Lagerungseinheiten bei der ESB wie unten angegeben zurückerstattet werden:
Kündigung innerhalb von 14 Tagen: 100% des Kaufpreises
Kündigung innerhalb von 14 Tagen bis 36 Monaten: 75% des Kaufpreises
Kündigung innerhalb von 36 bis 48 Monaten: 50% des Kaufpreises
Kündigung innerhalb von 48 bis 60 Monaten: 25% des Kaufpreises
Nach 60 Monaten keine Erstattung

Im Zusammenhang mit dem Kauf von Spendersamen der Family15-, Family5- und Family1-Spender erlischt das Kündigungsrecht nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.

2.3.3 Die Kosten für die Lagerung sind eine separate Dienstleistung und werden gesondert berechnet. Im Zusammenhang mit dem Rückkauf der Pailletten durch die ESB, wie in 2.3.2 beschrieben, wird kein Entgelt für die geleistete Lagerung zurückerstattet.

2.4 Lagerung von Pailletten bei der ESB
Die Lagerung der von Ihnen gekauften Samenproben bei der ESB kann als separate Dienstleitung erworben werden. Sie zahlen für eine bestimmte, auf der ESB-Website angegebene Dauer der Lagerung. Wenn die von Ihnen gewählte Lagerungsdauer abläuft, können Sie sie verlängern. Sie sind verpflichtet, der ESB mitzuteilen, dass Sie Ihre Lagerung verlängern möchten, und Sie müssen sicherstellen, dass die ESB über Ihre korrekten Kontaktangaben verfügt. Wenn Sie sich nach Ablauf der Lagerungsfrist nicht mit der ESB in Verbindung setzen oder auf eine Kontaktaufnahme durch die ESB reagieren, werden Ihre Samenproben aus dem Lager entfernt und Sie haben kein Eigentums- oder Verfügungsrecht auf die gekauften Sameneinheiten mehr. Für solche Samenproben gibt es keine Erstattungsansprüche und auch kein entsprechendes Schwangerschaftskontingent (Anspruch auf Samen eines bestimmten Spenders), falls vorhanden.

2.5 Der Weiterverkauf von Sperma ist nicht erlaubt
Ich verstehe, dass ich unter keinen Umständen Sperma an Dritte weiterverkaufen darf.

3 Beschreibung des Produkts

3.1 Spendersamen kann in durchsichtigen 0,5 ml CBS-Hochsicherheitshalmen (CryoBioSystem) geliefert werden, die aus Ionomerharz bestehen und speziell für die sichere kryogene Lagerung biologischer Produkte in flüssigem Stickstoff hergestellt werden. Spendersamen kann auch in 1-ml-Kryoröhrchen (Greiner Bio-One) geliefert werden.

3.2 Ein Röhrchen enthält 0,5 ml (ICI-Röhrchen enthalten 1 ml) Spendersamen, kryokonserviert in phosphatgepuffertem Glycerin, bestehend aus Puffer (HEPES), 0,4 % HAS und Glycerin. Die Haltbarkeit ist unbegrenzt, wenn es bei Temperaturen von -170˚C gelagert wird.

3.3 Die Röhrchen sind wie folgt gekennzeichnet:

Spendernummer (4-5 Ziffern)
Chargennummer (Datum der Samenspende: TT-MMM-JJJJ)
Name der Gewebeeinrichtung/Samenbank
IUI- -Röhrchen sind mit einem grünen Wattestopfen (im Inneren der Paillette) bzw. einem grünen Schraubverschluss gekennzeichnet.
ICI-Röhrchen haben einen weißen Baumwollstopfen (im Inneren der Paillette) bzw. einen weißen Schraubverschluss.

4 Versand und Lieferung

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die ESB, den bestellten Spendersamen innerhalb von 10 Tagen (siehe 4.1.1) nach der Auftragsbestätigung zu versenden (d.h. an einen Kurierdienst zu übergeben). Wenn Sie es wünschen, kann die ESB den gekauften Spendersamen bis zu 30 Tage ab dem Kaufdatum ohne zusätzliche Kosten lagern. Nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Kaufdatum geht der Spendersamen an die Lagerungsdienste über und wird zu den jeweils geltenden Preisen für die Lagerung kostenpflichtig. Die Preise sind auf der Website der ESB einzusehen. Die Zahlung für die Lagerung wird nicht zurückerstattet.

4.2 Für Umstände, die während einer Lagerungszeit durch unvorhergesehene Ereignisse (höhere Gewalt) eintreten und den gelagerten Spendersamen beeinträchtigen können, wird kein Schadenersatz geleistet.

4.3 Der Spendersamen wird an die von Ihnen benannte Klinik oder lizenzierte medizinische Fachkraft geliefert (DAP/Delivered At Place gemäß Incoterms 2010). Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Klinik/ lizenzierte medizinische Fachkraft in Bezug auf die Untersuchung des gelieferten Spendersamens, die Rückgabe der Versandbehälter usw. als Ihr Vertreter handelt.

4.4 Die ESB ist nicht für die Abwicklung von Zollabfertigungen oder Einfuhrgenehmigungen zuständig, ist aber gerne bereit, mit Informationen behilflich zu sein.

4.5 Die ESB ist für die Qualität des Inhalts der Sendung verantwortlich, bis Ihre Klinik oder lizenzierte medizinische Fachkraft sie erhalten hat.

4.6 Allen Sendungen wird eine Packliste beigefügt, die Angaben zu folgenden Punkten enthält

  • Übersicht über die Bestellung
  • Anwendungshinweise und -beschränkungen
  • Spenderprofil, Testergebnisse und andere Angaben
  • Angabe der verantwortlichen Person und/oder der medizinischen Genetiker, der/die die Freigabe der Einheiten überwacht

4.7 Liegt die gelieferte Menge (Anzahl der Einheiten) unter der bestellten Menge, kann die ESB nach ihrer Wahl entweder (i) die fehlende Menge innerhalb einer angemessenen Frist liefern oder (ii) den zu zahlenden Betrag im Verhältnis zur fehlenden Menge reduzieren.

4.8 Wenn die gelieferte Menge (Anzahl der Einheiten) die bestellte Menge übersteigt, kann Ihre Klinik oder lizenzierte medizinische Fachkraft entweder (i) die überschüssigen Produkte zurücksenden oder (ii) die überschüssigen Produkte gegen Zahlung des entsprechenden Preises für diese Produkte behalten.

4.9 Sollte sich die Lieferung der Produkte wesentlich verzögern und dies auf Umstände zurückzuführen sein, die die ESB zu vertreten hat, können Sie/Ihre Klinik die Bestellung in Bezug auf die verzögerten Produkte durch schriftliche Mitteilung an ESB stornieren. Wenn Sie/Ihre Klinik den Verdacht haben, dass die Einheiten aufgetaut sein könnten, müssen Sie/Ihre Klinik vor der Rücksendung der Produkte mit der ESB Kontakt aufnehmen, um sicherzustellen, dass die Produkte in ordnungsgemäßem Zustand zurückgesendet werden.

4.10 Alle verwendeten Kryotanks werden jährlich gemäß den Empfehlungen des Herstellers validiert. Die Kryotanks werden vor dem Versand vollständig geladen und visuell inspiziert und gewährleisten eine Kammerumgebung von ca. -190°C während der Haltezeit.

4.11 Stickstoffbehälter/Versandboxen bleiben Eigentum der ESB und sind unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Erhalt der Sendung, an die ESB zurückzusenden.

4.12 Alle Sendungen werden entweder von der ESB oder von akkreditierten internationalen Kurierdiensten, die weltweit qualitativ hochwertige Transport- und Logistiklösungen anbieten, abgewickelt.

5 Qualität

5.1 Die ESB verpflichtet sich, Spendersamen zu liefern, der in Übereinstimmung mit geltendem dänischem, britischem, niederländischem und deutschem Recht (je nach Ort der Samenspende) sowie mit den EU-Richtlinien über Spendersamen zur Verwendung beim Menschen aufbereitet wurde.

5.2 Die ESB lehnt in vollem Umfang jede andere ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung ab, einschließlich der Gewährleistung für Qualität, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Ohne Einschränkung des Vorstehenden garantiert die ESB weder, dass die Behandlung mit dem Spendersamen zu einer erfolgreichen Schwangerschaft führt, noch, dass ein aus einer solchen Behandlung hervorgehendes Spenderkind bestimmte Eigenschaften aufweisen wird.

5.3 Sie erkennen ferner ausdrücklich an, dass trotz der Untersuchung des Spendersamens durch die ESB (wie in Abschnitt 1.1.2 dargelegt) das Risiko der Übertragung einer genetischen oder erblichen Krankheit, Störung oder eines Geburtsfehlers durch die Behandlung mit dem Spendersamen nicht ausgeschlossen werden kann, und ESB lehnt diesbezüglich jegliche Gewährleistung oder Haftung ab. Die Bestimmungen des dänischen Kaufrechts über mangelhafte Waren können Anwendung finden.

5.4 Bei Erhalt einer Sendung ist Ihre Klinik oder lizenzierte medizinische Fachkraft verpflichtet, die Produkte auf eventuelle Mängel zu untersuchen. Wenn Ihre Klinik oder medizinische Fachkraft eine Normabweichung entdeckt hat oder hätte entdecken sollen, für die die ESB verantwortlich ist, muss Ihre Klinik oder lizenzierte medizinische Fachkraft die ESB entsprechend benachrichtigen und die abweichende Produkte zurücksenden. ESB wird innerhalb einer angemessenen Frist entweder (i) die abweichenden Produkte ersetzen oder (ii) den für die abweichenden Produkte gezahlten Preis zurückerstatten. Sie erkennen an, dass dies Auswirkungen auf Ihren Behandlungsplan haben könnte.

6 Behördliche Vorschriften

6.1 Schwangerschaftsquoten

6.1.1 Damit Kliniken der ESB Bericht erstatten können, was erforderlich ist, um eine Einhaltung der nationalen Quoten/Empfehlungen für die Anzahl von Familien pro Spender zu unterstützen, müssen Sie Ihrer Klinik Schwangerschaften oder/und Fehlgeburten im Zusammenhang mit Behandlungen mit Spendersamen, welche von der ESB geliefert wurden, melden

6.1.2 Sie erkennen an, dass aufgrund der Beschränkungen, die sich aus den nationalen Quoten in einigen Ländern ergeben, Spendersamen eines bestimmten Spenders nur in Verbindung mit einem Schwangerschaftsrecht in diesen Ländern erworben werden kann. Das Schwangerschaftsrecht gestattet Ihnen, ein oder mehrere Kinder mithilfe des Spendersamens von einem bestimmten Spender zu empfangen.

6.1.3 Wenn die behandelnde Klinik dokumentiert, dass die Behandlung mit Spendersamen, der im Rahmen eines Schwangerschaftsrechts erworben wurde, nicht zu einer Schwangerschaft geführt hat und dass der gesamte erworbene Spendersamen des betreffenden Spenders verwendet oder wie in 2.3.2 beschrieben zurückgekauft wurde, können Sie entweder (i) eine Rückerstattung des für das Schwangerschaftsrecht gezahlten Preises (jedoch nicht für den gekauften Spendersamen) oder (ii) einen Austausch des Schwangerschaftrechts mit einem Schwangerschaftsrecht für einen anderen Spender (die Lieferung von Spendersamen eines solchen Spenders ist kostenpflichtig) verlangen, sofern die Klinik die oben genannten Bedingungen bestätigt.

6.1.4. In Ländern, in denen es keine Schwangerschaftsrechte gibt, entfällt das Recht auf die Verwendung von Sperma eines bestimmten Spenders, wenn die nationale Quote erreicht ist, bevor Sie das Sperma verwendet haben. Die ESB ist verpflichtet, potientielle Lieferungen einzustellen. Gekaufter Spendersamen, der nicht verwendet wurde, kann kostenlos durch Spendersamen eines anderen Spenders ersetzt werden.

6.1.5 In Übereinstimmung mit nationalem Recht und um die nationalen Quoten einzuhalten sowie die Nutzung eines Spenders zu verfolgen, kann eine Embryonenspende nur nach Genehmigung durch die ESB erfolgen - und für Länder mit Schwangerschaftsrechten, wenn Sie ein solches erworben haben.

6.2 Unerwünschte Ereignisse

6.2.1 Sie müssen die Sie behandelnde Klinik unverzüglich über jeden Verdacht auf schwerwiegende, unerwünschte Ereignisse ("adverse events", z.B. Geburtsfehler oder potenzielle Erbkrankheiten) informieren, die mit der Qualität oder Sicherheit des von der ESB gelieferten Spendersamens zusammenhängen könnten. In diesem Zusammenhang kann sich die ESB mit Anschlussfragen an Sie wenden.

6.2.2 Die ESB wird Sie nur dann über eine dauerhafte Sperrung eines Samenspenders aufgrund eines unerwünschten Ereignisses informieren, wenn der Spendersamen bei der ESB gelagert wird und Sie noch keine Klinik benannt haben. In allen anderen Fällen wird die ESB die von Ihnen benannte Klinik benachrichtigen, und die Klinik bleibt in vollem Umfang dafür verantwortlich, Sie zu informieren und/oder Sie an genetischen Testverfahren oder medizinische Beratung, etc. zu verweisen, sofern dies erforderlich ist.

6.2.3 Sie sind dafür verantwortlich, der ESB alle neuen relevanten Kontaktinformationen mitzuteilen, damit die ESB Sie im Falle von unerwünschten Ereignissen umgehend kontaktieren kann.

6.2.4 Die Klinik, die Sie behandelt, ist dafür verantwortlich, dass Sie nicht mit Spendersamen eines gesperrten Spenders behandelt werden und sie vor jeder Behandlung volle Kenntnis über die von der ESB (dauerhaft) gesperrten Spender besitzt. Ihre Klinik kann in Ihrem Namen Spendersamen eines dauerhaft gesperrten Spenders in unaufgetautem und unbeschädigtem Zustand an die ESB zurücksenden, die diesen dann durch Einheiten eines anderen Spenders ersetzt (auch die Lagerungsleistungen sind hiervon abgedeckt). Die Lieferung des neuen Spendersamens erfolgt kostenlos im Zusammenhang mit der nächsten Neubestellung von Spendersamen durch Ihre Klinik. Für Spendersamen eines zeitweilig gesperrten Spenders haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung.

6.2.5 Nach dänischem Recht darf Spendersamen eines dauerhaft gesperrten Spenders nur dann geliefert werden, wenn er für ein Geschwisterkind eines bereits mit dem betreffenden Spender gezeugten Spenderkindes verwendet werden soll. In einem solchen Fall müssen Sie / Ihre Klinik eine schriftliche Erklärung abgeben, in der Sie bestätigen, dass Sie sich der möglichen Folgen der Verwendung des Spendersamens bewusst sind und diese akzeptieren. Die weitere Nutzung von Samen eines dauerhaft gesperrten Spenders außerhalb Dänemarks ist nur in Übereinstimmung mit den Anweisungen der zuständigen nationalen Behörde möglich. Die ESB wird von Ihnen/Ihrer Klinik eine Stellungnahme dazu verlangen.

6.2.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Falle der zeitweiligen Sperrung eines Spenders sein Spendersame nicht verwendet werden darf und die ESB verpflichtet ist, jegliche Sendungen auszusetzen.

6.3 Vertraulichkeit

6.3.1 Sie erkennen an, dass die von der ESB offengelegten Informationen über den Spender vertraulich sind und sensible persönliche Daten über den Spender enthalten können und daher in keiner Weise an Dritte weitergegeben werden dürfen, es sei denn, dies ist gesetzlich oder durch die zuständigen nationalen Behörden vorgeschrieben. Unabhängig davon können Sie Informationen über den Spender an die Sie behandelnde Klinik und an Spenderkinder des betreffenden Spenders weitergeben, soweit dies unter den gegebenen Umständen erforderlich ist. Jede andere Weitergabe oder Veröffentlichung von Informationen über den Spender, sei es mündlich, über soziale Medien oder auf andere Weise, kann den Schutz der persönlichen Daten des Spenders gefährden und dem Geschäft der ESB schaden und kann zivil- oder strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, einschließlich Forderungen nach vertraglichem oder außervertraglichem Schadenersatz oder, falls die Umstände dies rechtfertigen, eine Freiheitsstrafe.

6.3.2 Sie verstehen und akzeptieren, dass die ESB verpflichtet ist, die Anonymität von Spendern ohne Identitätsfreigabe auf unbestimmte Zeit zu wahren.

6.3.3 Sie garantieren, dass Sie keine Versuche unternehmen werden, den Spender ausfindig zu machen, einschließlich spezifischer Initiativen, die direkt oder indirekt darauf hindeuten, dass Sie nach dem Spender suchen. Wenn Sie dennoch eine solche Suche in die Wege leiten, müssen Sie die ESB und/oder den Spender für alle direkten oder indirekten Schäden oder Unannehmlichkeiten entschädigen und schadlos halten.

6.3.4 Die Suche nach weiteren Empfängern von Samen des Spenders oder anderen von ihm abstammenden Spenderkindern unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung und Diskretion. Sie erkennen an, dass Ihre Suche nach anderen Empfängern oder Spenderkindern für diese Personen Stress und Unannehmlichkeiten mit sich bringen kann, für die Sie verantwortlich gemacht werden können.

6.4 Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Rückverfolgbarkeit

6.4.1 Die ESB erhält und verarbeitet personenbezogene Daten über Sie, um Ihre Bestellung und Anfragen zu bearbeiten (z.B. Kauf von Spendersamen/Informationen, Lagerung, genetische Vereinbarkeit oder sonstige Bewertungen). Die ESB-Datenschutzrichtlinie ist auf der Website des Unternehmens verfügbar.

6.4.2 Sie erklären sich damit einverstanden, dass sich die ESB mit Ihnen in Verbindung setzt, um alle relevanten Informationen zu erhalten, z.B. indem sie Einsicht in Ihre Krankenakte und die Ihres Kindes oder in Blutproben zu diagnostischen Zwecken verlangt, falls dies für die Beurteilung einer unerwünschten Reaktion ("adverse reaction") erforderlich ist.

6.4.3 In Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften werden Ihre persönlichen Daten von der ESB vertraulich behandelt und unter sicheren Bedingungen für mindestens dreißig (30) Jahre zum Zweck der Rückverfolgbarkeit aufbewahrt. Falls erforderlich, können Ihre persönlichen Daten an Ihre Klinik, Ihren Arzt und Ihr Testlabor weitergegeben werden.

6.4.4 Im Falle der Einstellung aller Geschäftstätigkeiten der ESB werden alle Unterlagen (einschließlich Ihrer personenbezogenen Daten) an eine andere zugelassene Gewebeeinrichtung übertragen, um die Rückverfolgbarkeit gemäß dänischem Recht zu gewährleisten.

6.4.5 Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

7 Haftungsbeschränkung und Entschädigung

7.1 Die ESB lehnt ausdrücklich jegliche Haftung und Verantwortung für die Qualität und andere Eigenschaften sowie die Ergebnisse der Behandlung mit oder der sonstigen Verwendung von Spendersamen, der von der ESB zur Verfügung gestellt wird, ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ungewollte Schwangerschaften, Mehrlingsschwangerschaften, spontane Fehlgeburten, Eileiterschwangerschaften, Totgeburten, genetische oder erbliche Krankheiten, erbliche Störungen oder Geburtsfehler.

7.2 Die ESB lehnt jede Haftung für indirekte Schäden und Kosten ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausgaben für Medikamente, Transport- und Reisekosten, Unterkunft, Gewinn-, Umsatz- oder Einkommensverluste, Zeit- und Kundenverluste oder Folgekosten sowie andere indirekte Verluste oder Ausgaben.

8 Aufbewahrung der Vereinbarung
Sie erhalten eine Kopie dieser Geschäftsbedingungen zusammen mit der Auftragsbestätigung. Wir bewahren Vereinbarungen so lange auf, wie unsere vertraglichen Verpflichtungen bestehen oder wie es die Gesetzgebung verlangt. Wir empfehlen Ihnen, auch die Vereinbarung aufzubewahren, da sie nicht auf www.europeanspermbank.com verfügbar ist.

9 Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

9.1 Soweit nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmt ist, unterliegen die unter diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen und Bestellungen dem dänischen Recht und sind nach diesem auszulegen, und alle Streitigkeiten, die sich aus solchen Vereinbarungen und Bestellungen ergeben können, u.a. in Bezug auf deren Bestehen oder Gültigkeit, werden vor einem zuständigen dänischen Gericht verhandelt.

10 Kontaktinformationen und Beschwerden

10.1 Wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte direkt an die ESB unter info@europeanspermbank.com.
Es steht Ihnen frei, Streitigkeiten, die sich aus Ihrem Kauf ergeben, an das dänische Streitbeilegungszentrum (Center for Klageløsning), Nævnenes Hus, Toldboden 2, DK-8800 Viborg, zu richten.
Es steht Ihnen auch frei, sich bei Streitigkeiten, die sich aus Ihrem Kauf ergeben, an ODReurope zu wenden, das eine Online-Schlichtung für Verbraucherstreitigkeiten anbietet.

ANHANG A - MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
An European Sperm Bank ApS, Struenseegade 9, 2. Stock, 2200 Kopenhagen N, Dänemark, Firmenregisternummer 27506372, Telefon-Nr.: +45 38343600, E-Mail: info@europeanspermbank.com, („ESB“).

Ich/Wir (*) teile(n) hiermit mit, dass ich/wir (*) den Kauf der folgenden Artikel (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*) stornieren möchte(n),

bestellt am (*)/erhalten am (*),

Name(n) des/der Kunden,

Adresse(n) des/der Kunden,

Unterschrift(en) des/der Kunden (nur wenn dieses Formular auf Papier ausgefüllt wird),
Datum

(*) Streichen Sie die Punkte durch, die nicht relevant sind.

 

Aktuelle Version: 13. März 2023